
Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
AUSBILDUNG PSAgA ZUM RETTEN
Bei Arbeiten in der Höhe oder Tiefe in absturzgefährdeten Bereichen gehört die Rettung im Notfall zu den größten Herausforderungen. Um die Arbeitssicherheit in diesem Bereich zu ermöglichen, muss nach den Vorschriften zu jedem Zeitpunkt eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich und entsprechende Sachkunde im Umgang mit den Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. PSA gewährleistet sein.
Die DGUV Regel 112-199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten“ nennt konkrete Voraussetzungen, die man mitbringen muss:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Anwendung von PSAgA nach DGUV Regel 112-198
Auf der Grundlage der DGUV Regel 112-199 bilden wir alle Themen rund um die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz zum Retten in Theorie und Praxis aus. Diese schließt mit einer Lernzielkontrolle in Theorie und Praxis ab.
Dieses Modul kann folgendermaßen kombiniert werden:
Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Lerninhalte (Theorie):
- Nationale Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz
- Bauarten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Materialkunde
- Sturzphysik (Fallfaktoren, auf den Körper einwirkende Kräfte etc.)
- Risiko Hängetrauma
- Vorstellung von Rettungssystemen
- Allgemeine Gefahren
- Notfallmaßnahmen
- Anschlagmöglichkeiten
- Sichtprüfung vor der Benutzung
- Auswahl der Rettungstechnik
Lerninhalte (Praxis):
- Bestimmungsgemäße Auswahl und Anlegen der PSAgA
- Auswahl geeigneter Anschlagpunkte
- Hängeversuche
- Praxis im Anwendungsbereich und Positionierung
- Rettungsübungen
- Lagerung
- Erste-Hilfe nach der Rettung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ihr Zertifikat.

