
Kranführer-Schein / Kranführer-Ausbildung
Kranführer-Schein / Flurgesteuerte Krane
Krane haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Auch bei der Montage oder beim Bestücken von Maschinen und Anlagen kommen Krane sehr häufig zum Einsatz. Der Kranbetrieb birgt jedoch eine Vielzahl an Gefahren, so dass der Ausbildung der Kranführer:innen eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Die Unfallverhütungsvorschrift Krane DGUV Vorschrift 52 nennt konkrete Voraussetzungen die ein Kranführer mitbringen muss:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperlich und geistig geeignet
- Ausbildung in Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung
- Durch den Arbeitgeber schriftlich beauftragt
- Regelmäßige betriebsspezifische Unterweisungen (erstmalig vor Aufnahme der Tätigkeit)
Auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 52 und dem DGUV Grundsatz 309-003 bilden wir künftige Kranführer in Theorie und Praxis aus. Diese schließt mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis ab.
Lerninhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Kranarten und deren Aufbau
- Sicherheitseinrichtungen
- Physikalische Grundlagen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Lastentransport/Kranbetrieb
- Wartung und Prüfungen
- Betriebsstörungen und Notfälle
- Praktische Fahrübungen
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 309-003
- Theoretische und praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat sowie den Fahrausweis (umgangssprachlich auch Kranführerschein genannt)
Bitte daran denken:
Für den Kranführer Fahrausweis ist ein aktuelles Passbild des Teilnehmers (Kranführers) erforderlich.

