
Gabelstapler-Schein / Gabelstapler-Ausbildung
Gabelstaplerschein / Flurförderfahrzeuge
Gabelstapler (Flurförderfahrzeuge) haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Der Betrieb von Gabelstaplern birgt jedoch eine Vielzahl an Gefahren, so dass der Ausbildung der Gabelstaplerfahrer eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Die Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 68 nennt konkrete Voraussetzungen die ein Gabelstaplerfahrer mitbringen muss:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperlich und geistig geeignet
- Ausbildung in Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung
- Durch den Arbeitgeber schriftlich beauftragt
- Regelmäßige betriebsspezifische Unterweisungen (erstmalig vor Aufnahme der Tätigkeit)
Auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 bilden wir künftige Gabelstaplerfahrer in Theorie und Praxis aus. Diese schließt mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis ab.
Lerninhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
- Theoretische und praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat sowie den Fahrausweis (umgangssprachlich auch Gabelstaplerführerschein genannt)
Bitte daran denken:
Für den Gabelstapler Fahrausweis ist ein aktuelles Passbild des Teilnehmers (Gabelstaplerfahrers) erforderlich.

