
Betreuungsmodelle - DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2:
- Beschreibt die Aufgaben der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung.
- Erstmalig für alle Unfallversicherungsträger ein gleichlautendes aufeinander abgestimmtes Regelwerk.
- Konkretisiert die Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG)
- Mehr Eigenverantwortung bei größerer Flexibilität
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