
Ausbildung / Hubarbeitsbühnenführer
Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenführer
Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden im Umgang mit Hubarbeitsbühnen fordert sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch einschlägiges berufsgenossenschaftliches Regelwerk eine Ausbildung von Bedienern (m/w/d).
Die AS-Arbeitssicherheit vermittelt Ihnen in diesem Seminar die erforderlichen Kenntnisse.
Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ nennt konkrete Voraussetzungen, die ein Hubarbeitsbühnenführer mitbringen muss:
- Vorkenntnisse aus praktischer Erfahrung im Bereich Hubarbeitsbühnen
- Technisches Verständnis
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Auf der Grundlage des DGUV Grundsatzes 308 bilden wir künftige Bediener für Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis aus. Diese schließt mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis ab.
Lerninhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Bühnenarten, deren Aufbau und Funktion
- Einsatz und Betrieb
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine
- Arbeiten mit der Maschine
- Umgang PSAgA
- Wartung und Prüfungen
- Sondereinsätze
- Unfallgeschehen
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-008
- Theoretische und praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ihr Zertifikat sowie ihren Bedienerausweis.
Bitte daran denken:
Für den Hubarbeitsbühnen Fahrausweis ist ein aktuelles Passbild des Teilnehmers erforderlich.

