
Prüfungen
Arbeitsmittel unterliegen Prüfpflichten und -fristen:
- Die Prüfung der Arbeitsmittel ist neben der Gefährdungsbeurteilung, den Betriebsanweisungen sowie der Unterweisungen die vierte elementare Säule im Arbeitsschutz
- Jedes Unternehmen verfügt über eine Vielzahl an Arbeitsmitteln, zum Beispiel (elektrische) Werkzeuge, Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, etc. der Gesetzgeber legt für all diese unterschiedlichen Arten von Arbeitsmitteln – je nach Gefahrenpotenzial – unterschiedliche Prüffristen fest (siehe BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3 etc.).
- Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben und bei der Prüfung gefundene Mängel ordnungsgemäß zu protokollieren ist nicht leicht. Der Gesetzgeber und die Unfallversicherer fordern und kontrollieren dies.
Unsere umfangreichen Leistungen im Prüfservice:
Wir sind der richtige Ansprechpartner für die Prüfung von:- Regalen
- Leitern und Tritten
- Verbandskästen
- Ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmittel
- Feuerlöschern
- Toren und Türen
- Laderampen und Überladebrücken
- RWA-Anlagen
- Blitzschutz
- Fluchtwegebeleuchtungen
- Rauchmeldern
- Flurförderfahrzeugen
- Hubarbeitsbühnen
- Scherenhubtischen
- Wickelmaschinen
- Fahrzeugen und „bautypischen Maschinen“
- Anschlagmitteln (Ketten und Bänder)
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
- Spielplätzen
- Erstellen eines Prüfkatasters
- Nachhalten der Prüffristen
