
Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
Das zentrale Element in Arbeitsschutz:
- Das zentrale Element für erfolgreichen Arbeitsschutz ist die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6 ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV.
- Grundsätzlich wird die Gefährdungsbeurteilung als Erstbeurteilung an bestehenden oder neu einzurichtenden Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren durchgeführt.Darüber hinaus kann eine Fortschreibung und/oder Überprüfung erforderlich werden:
- bei Änderung von Vorschriften bzw. Veränderungen des Standes der Technik,
- wenn Einrichtungen wesentlich umgebaut oder erweitert werden,
- wenn die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
- vor Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation
- nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Die Gefährdungsbeurteilung - Der Weg zum Ziel!:

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