
Arbeitsschutz - Messungen
Messungen 'allgemein':
- Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass
- die Arbeitsplatzgrenzwerte an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten werden.
- die allgemeinen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung eingehalten werden
Unsere Leistungen im Bereich der Messungen:
- Vor-Ort-Beratung/Begehung
- Durchführen von orientierenden Messungen (Lärm-, Licht-, Temperatur, Luftfeuchte
- Organisation von:
- Schadstoffmessungen
- Gefahrstoffmessungen
- Raumluftmessungen
- Bewerten und Einordnen der Messergebnisse
- Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation
Erfahren Sie hier mehr:
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