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Arbeitsschutz mit Methode zahlt sich aus!

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Arbeitsschutz - Messungen


Messungen 'allgemein':


  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass
    • die Arbeitsplatzgrenzwerte an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten werden.
    • die allgemeinen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung eingehalten werden



Unsere Leistungen im Bereich der Messungen:


  • Vor-Ort-Beratung/Begehung
  • Durchführen von orientierenden Messungen (Lärm-, Licht-, Temperatur, Luftfeuchte
  • Organisation von:
    • Schadstoffmessungen
    • Gefahrstoffmessungen
    • Raumluftmessungen
  • Bewerten und Einordnen der Messergebnisse
  • Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation



Erfahren Sie hier mehr:


AS - Arbeitssicherheit - Achim Ströbel

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