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Arbeitsschutz mit Methode zahlt sich aus!

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Arbeitsschutz - Betriebsanweisungen


Betriebsanweisungen 'allgemein':


  • Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Arbeitgebers mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
  • Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind die Grundlage für Unterweisungen.
  • Sie unterstützen darüber hinaus den Umweltschutz und den Sachschadenschutz.
  • Das Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist verpflichtend zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.
  • Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.
  • Beim Erstellen von Betriebsanweisungen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
    • geforderte Verhaltensanweisungen aus einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften
    • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln
    • spezielle Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.



Unsere Leistungen in diesem wichtigen Bereich:


Erstellen von individuell an den Betrieb angepassten Betriebsanweisungen, auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

  • Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
  • Biostoffbetriebsanweisungen
  • Organisationsanweisungen
  • Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung



Erfahren Sie hier mehr:


AS - Arbeitssicherheit - Achim Ströbel

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