
Arbeitsschutz - Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen 'allgemein':
- Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Arbeitgebers mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
- Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind die Grundlage für Unterweisungen.
- Sie unterstützen darüber hinaus den Umweltschutz und den Sachschadenschutz.
- Das Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist verpflichtend zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.
- Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.
- Beim Erstellen von Betriebsanweisungen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- geforderte Verhaltensanweisungen aus einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften
- sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln
- spezielle Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen in diesem wichtigen Bereich:
Erstellen von individuell an den Betrieb angepassten Betriebsanweisungen, auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
- Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
- Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
- Biostoffbetriebsanweisungen
- Organisationsanweisungen
- Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung
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